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  • »Tony Montana« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 10. Februar 2006, 18:34

fahren ohne führerschein, was passiert?

also, hab ma ne frage, unzwar was passiert wenn ich einen freund, auf einem parkplatz bissl das fahren beibringe? und die freund in grün erwischen uns? bin ich denn auch am arsch? wirkt sich das auf meinen führerschein aus? oder bekomm ich nur ärger, weil ich jemanden mit meinem wagen fahren lassen habe? und eben der jenige der gefahren is weil er keinen führerschein hat?

über antworten serh dankbar

mfg
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Pirat

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2

Freitag, 10. Februar 2006, 18:56

Zitat


Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist oder 8o wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.


http://www.auto-und-verkehr.de/fahren-ohne-fe.php

gruss Pirat
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MrSchnell

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3

Freitag, 10. Februar 2006, 19:05

Zitat

Zitat: Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist oder wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.


soweit so gut das gilt allerding fü röffentliche straßen.. was für ein Parkplatz ist es denn gewesen ??
Wenn du auf einen "normalen" Parkplatz bist zb. von irgend einem Baumarkt etc. und der nciht ausgeschildert ist das die StVo dort Giltkönnen die Grünen eigenständig ncihts machen. die können erst dann eingreifen wenn sich der besitzer des Parkplatzes beschwert bzw.die Polizei alarmiert. in disem Fall gilt der Parkplatz Als Privat Parkplatz wodie polizei so halt nix machn kann.

Und bei der strafe weiß ich nciht genau wie das ist .. ein kumpelvon mir ist ohne Führerschein gefahren aberda kommt noch hinzu das das Auto nichtmals angemeldet war ( leichtsinnig aber naja) der musste 1100 Euro bezahlen und der, der das auto gehörte musste 400 euro bezahlen..
mfg
MrSchnell

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Pirat

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4

Freitag, 10. Februar 2006, 19:20

Zitat

Parkplätze, sofern sie öffentlich zugängig sind, gehören aber zum öffentlichen Straßenverkehr (oft sind sie auch entsprechend beschildert, z.B. Es gilt die StVO), ergo: man muß einen gültigen Führerschein haben, um auf diesen ein KFZ zu bewegen, sei es auch nur, um das Anfahren zu üben.



http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=11541
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MrSchnell

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5

Freitag, 10. Februar 2006, 19:39

Zitat

Original von Pirat

Zitat

Parkplätze, sofern sie öffentlich zugängig sind, gehören aber zum öffentlichen Straßenverkehr (oft sind sie auch entsprechend beschildert, z.B. Es gilt die StVO), ergo: man muß einen gültigen Führerschein haben, um auf diesen ein KFZ zu bewegen, sei es auch nur, um das Anfahren zu üben.



http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=11541


Villeicht war ja ne schranke davor :D :D :D :D
mfg
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Pirat

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6

Freitag, 10. Februar 2006, 20:51

vieleicht findet sich ein freundlicher Bauer in der nähe bei dem er auf dem Grundstück üben kann......

;)
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7

Freitag, 10. Februar 2006, 21:49

das ist gutmöglich *g* aber wer sagt uns denn ob es villeicht nciht schon zu dem Vorfall gekommen ist ? :D:D
mfg
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8

Freitag, 10. Februar 2006, 23:28

hey... danke für die antworten

ne freundin hat mich eben die ganze zeit voll gequatscht, das sie einma mit einem auto fahren möchte irgendwo aufm parkplatz oder so.
najo hab sie nun eben ma fahren lassen, nun is so froh ich meine ruhe und passiert ist auch nix, achja, war auf einem strandparkplatz

mfg
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saabo

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9

Freitag, 10. Februar 2006, 23:37

beste lösung dafür sind immer firmengelände, da diese auch meist stark abgegrenzt ggü dem öffentlichen vekehr sind. sucht euch irgend nen kieswerk, betonwerk oder was anderes mit großem gelände.

Homer

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10

Samstag, 11. Februar 2006, 10:42

ADAC-Platz, falls vorhanden, wäre auch eine Möglichkeit.

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11

Samstag, 11. Februar 2006, 11:09

Also ich hab mal bei Auto Motor und Sport TV gesehn dass auch Parkplätze mit diesem StVo-Schild nicht als Straße gelten.
AMS hat gesagt dass das nur bedeutet das auch dieser Parkplatz laut StVo als sonderfläche gilt.
Sprich das Schild ist Wirkungslos...
ging damals darum, ob auf parkplätzen Rechts vor Links gilt, das soll laut AMS nicht der Falls sein.
:rolleyes: ECOTEC statt VTEC :rolleyes:

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12

Samstag, 11. Februar 2006, 16:33

naja, irgendwie gilt auf parkplätzen IMMER die regel, dass ich NICHT vorfahrt habe. egal ob einer von links, rechts, geradeaus oder sonstwoher kommt....

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13

Samstag, 11. Februar 2006, 17:56

ich dahingegen habe immer vorfahrt :D

Unmountable

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14

Montag, 13. Februar 2006, 14:50

Zitat

Original von PapaSchlumpf
Also ich hab mal bei Auto Motor und Sport TV gesehn dass auch Parkplätze mit diesem StVo-Schild nicht als Straße gelten.
AMS hat gesagt dass das nur bedeutet das auch dieser Parkplatz laut StVO als sonderfläche gilt.
Sprich das Schild ist Wirkungslos...
ging damals darum, ob auf parkplätzen Rechts vor Links gilt, das soll laut AMS nicht der Falls sein.

Jup, so hat mir das ein Polizist auch erklärt: Diese Hier-gilt-die-StVO-Schilder sind wirkungsloser Unsinn, da auf einem Privatgelände nicht die StVO gilt. Auch nicht, wenn man's dranschreibt. :)


Ach, und im Übrigen habe ich immer Vorfahrt. Die lasse ich mir sofort in jedem gekauften Auto nachrüsten!
:cool:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Unmountable« (13. Februar 2006, 14:51)