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Hong

Administrator

  • »Hong« ist der Autor dieses Themas

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Registrierungsdatum: 23. September 2003

wcf.user.option.userOption52: Honda :-)

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1

Mittwoch, 7. Januar 2009, 13:01

Das Bonussystem fuer Verkehrssünder



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Punkte und ihre Haltbarkeit

Eintragungen über Verkehrsverstöße im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht.

Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen:


2 Jahre bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).

5 Jahre bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen und bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

10 Jahre bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen und bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.

(Kurzfassung)

Quelle www.kba.de


:D

Timekiller

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2

Mittwoch, 7. Januar 2009, 13:52

Ja dann mal los..... *fg*
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"Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung."
- Kaiser Wilhelm II. (1859-1941)