Was die Oldtimer angeht, da hat der Prüfer Spielraum, daher habe ich geschrieben "können eine Absage bedeuten". Das war nur um zu verdeutlichen, dass es keine simple Lösung für Oldtimer gibt (wie z.B. die Befreiung vom Abgasgutachten).
Hier noch mal der juristische Hintergrund zur Zulassung von ausländischen Fahrzeugen:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/z…zeug-richtlinie
Bei manchen Dingen gibt es Interpretationsspielraum aber die Scheinwerfer vorne gehören wohl nicht dazu.
Der TÜV muss bei einer Abnahme (wie auch beim regulären TÜV) prüfen ob der Lichtkegel in Ordnung ist. Der Scheinwerfer benötigt zusätzlich eine Typzulassung. Das einfachste hier ist ein e-Zeichen. Wenn das nicht vorliegt wird ein Lichtgutachten benötigt (das ist die offizielle Version von "ob die technischen Anforderungen erfüllt werden").
Ein Lichtgutachten leider kein Test mit dem Scheinwerferprüfgerät sondern etwas komplizierter.
http://www.maxrev.de/gutachten-fuer-lich…am-kfz-t321.htm Im Link geht es primär um ausländische Rückleuchten an deutschen Kfz (die sind bei ausländischen Fahrzeugen per "in-etwa-Wirkung" möglich) aber erwähnen die generellen Ablauf und die Richtlinien.